Update Strafrecht & CME – 10 Jahre § 299a/b StGB

Zehn Jahre nach Einführung der §§ 299a/b StGB hat sich das Zusammenspiel von Ärzteschaft und Industrie spürbar verändert. Doch welche Leitplanken setzt das Strafrecht heute tatsächlich – und welche Rolle übernehmen inzwischen die Fortbildungsordnungen der Landesärztekammern?

In diesem kompakten Digital-Update analysiert Prof. Hendrik Schneider (Rechtsanwaltskanzlei Wiesbaden) die Entwicklung der vergangenen Dekade und ordnet aktuelle regulatorische Verschiebungen praxisnah ein. Im Fokus stehen die Tatbestandsmerkmale der Korruptionsdelikte im Gesundheitswesen, relevante Ermittlungsverfahren sowie die zunehmende Bedeutung berufsrechtlicher Transparenz- und Prüfanforderungen bei CME-Veranstaltungen.

Behandelt werden unter anderem:

  • Zielsetzung und praktische Wirkung der §§ 299a/b StGB
  • Abgrenzung zwischen zulässiger Kooperation und strafrechtlichem Risiko
  • Neue Anforderungen der Musterfortbildungsordnung
  • Transparenz, Sponsoring und wirtschaftliches Eigeninteresse
  • Rolle der wissenschaftlichen Leitung und Veranstalterverantwortung
  • Unterschiede in der Auslegung durch Landesärztekammern

Die Veranstaltung richtet sich an Agenturen (PCOs), Pharma- und MedTech-Unternehmen, Klinikverwaltungen sowie CME-Verantwortliche, die regulatorische Sicherheit in der Planung und Durchführung von Fortbildungen benötigen.

Termin: 17. April 2026
Zeit: 08:45–09:45 Uhr (digital via Zoom)
Teilnahmegebühr: 290 € netto